Inklusion

Die Inklusion beinhaltet die Begleitung von Kindern mit sozialem und emotionalem Förderbedarf in inklusiven Bildungsangeboten an der allgemeinen Schule.

Voraussetzung für die inklusive Beschulung im Bereich ESENT ist ein Feststellungsbescheid. Das hierfür benötigte sonderpädagogische Gutachten kann von den Eltern oder der aktuell besuchten Schule beantragt werden. Vom Staatlichen Schulamt wird eine Sonderschullehrkraft mit der Erstellung beauftragt. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet das Schulamt, ob ein Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung vorliegt.

Das SBBZ Hans-Zulliger-Schule Mannheim kann ausschließlich von Kindern besucht werden, die im Stadtgebiet Mannheim wohnen.

  • Beratung( (Eltern und Lehrkräfte)
  • stundenweise Unterstützung des Kindes an seiner Schule, um die Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen
  • Erstellen eines Förderplans auf Grundlage des Bildungsplans ESENT
  • Zusammenarbeit mit an der Erziehung beteiligten Einrichtungen und Personen

Die Eltern stellen über die zuständige Grundschule einen Antrag zur sonderpädagogischen Überprüfung an das Staatliche Schulamt Mannheim. Auf Wunsch der Eltern kann die Frühberatungsstelle der HZS unterstützen.

Die zuständige Grundschule fügt dem Antrag folgende Dokumente bei:

Lern- und Entwicklungsstand
bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse der Frühförderung (mit Einverständnis der Eltern)

Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung.

Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist endet zwei Wochen nach der Anmeldung in der Grundschule.

Die Eltern stellen über die zuständige Grundschule einen Antrag zur sonderpädagogischen Überprüfung an das Staatliche Schulamt Mannheim. Im Vorfeld muss der Sonderpädagogische Dienst eines SBBZ tätig gewesen sein. 

Die Schule fügt dem Antrag einen Pädagogischen Bericht bei, in dem Aussagen gemacht werden über:
> Lern- und Entwicklungsstand
> bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse des Sonderpädagogischen Dienstes

 

Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung.

 

Bitte beachten Sie die Antragsfristen:

Kinder der 1. Klasse bis 31.01.des Folgejahres

Kinder ab Klasse 2 bis 31.10. des laufenden Schuljahres

Die vom Schulamt beauftragte Sonderschullehrkraft erstellt im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik das Sonderpädagogische Stellungnahme. Als Grundlage hierfür dienen:

  • Interaktionsbeobachtungen in Kindergarten oder Schule
  • Testverfahren zur Beurteilung Stärken und Schwächen
  • Gespräche mit Eltern
  • Gespräche mit weiteren Fachdiensten (Ärzten, Therapeuten, Pädagogen)
  • Einbeziehung von Berichten und Diagnosen anderer Stellen


Das Gutachten wird vor der Übergabe ans Staatliche Schulamt mit den Eltern besprochen und der Elterliche Erziehungsplan eingefügt. Es wird ausschließlich an das Staatliche Schulamt und die Eltern weitergegeben.