Die Inklusion beinhaltet die Begleitung von Kindern mit sozialem und emotionalem Förderbedarf in inklusiven Bildungsangeboten an der allgemeinen Schule.
Voraussetzung für die inklusive Beschulung im Bereich ESENT ist ein Feststellungsbescheid. Das hierfür benötigte sonderpädagogische Gutachten kann von den Eltern oder der aktuell besuchten Schule beantragt werden. Vom Staatlichen Schulamt wird eine Sonderschullehrkraft mit der Erstellung beauftragt. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet das Schulamt, ob ein Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung vorliegt.
Das SBBZ Hans-Zulliger-Schule Mannheim kann ausschließlich von Kindern besucht werden, die im Stadtgebiet Mannheim wohnen.
Die Eltern stellen über die zuständige Grundschule einen Antrag zur sonderpädagogischen Überprüfung an das Staatliche Schulamt Mannheim. Auf Wunsch der Eltern kann die Frühberatungsstelle der HZS unterstützen.
Die zuständige Grundschule fügt dem Antrag folgende Dokumente bei:
> Lern- und Entwicklungsstand
> bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse der Frühförderung (mit Einverständnis der Eltern)
Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung.
Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist endet zwei Wochen nach der Anmeldung in der Grundschule.
Die Eltern stellen über die zuständige Grundschule einen Antrag zur sonderpädagogischen Überprüfung an das Staatliche Schulamt Mannheim. Im Vorfeld muss der Sonderpädagogische Dienst eines SBBZ tätig gewesen sein.
Die Schule fügt dem Antrag einen Pädagogischen Bericht bei, in dem Aussagen gemacht werden über:
> Lern- und Entwicklungsstand
> bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse des Sonderpädagogischen Dienstes
Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen:
Kinder der 1. Klasse bis 31.01.des Folgejahres
Kinder ab Klasse 2 bis 31.10. des laufenden Schuljahres
Die vom Schulamt beauftragte Sonderschullehrkraft erstellt im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik das Sonderpädagogische Stellungnahme. Als Grundlage hierfür dienen:
Das Gutachten wird vor der Übergabe ans Staatliche Schulamt mit den Eltern besprochen und der Elterliche Erziehungsplan eingefügt. Es wird ausschließlich an das Staatliche Schulamt und die Eltern weitergegeben.